|
Die Dorfgemeinde ist viel älter als die 1848 entstandenen Einwohnergemeinden in der Schweiz.
Das zweite Protokollbuch erwähnt Urkunden vom sechzehnten May 1614 und später, welche „zu bessern Verwahrung in die Gemeindkisten sind gelegt worden“. Diese Kiste verbrannte beim zweiten Dorfbrand vom 25. Oktober 1891 und mit ihr auch das erste und dritte Protokollbuch.
|
|
|
|
|
Das zweite und alle weiteren Protokollbücher sind vorhanden. Es beginnt mit dem am 11. Wintermonat 1799 erneuerten «Ordnungsbuch der Dorfgemeinde Meyringen».
|
|
|
|
Es herrschten etwas andere Sitten als heute. So war z. B. im ersten Artikel geregelt:
|
|
«zu welcher Zeit die Dorfgemeind gehalten werden solle.
|
|
Alljährlich bey ausgehendem Weinmonat soll durch die Dorf-Oberleuth der sämtlichen Dorfschaft zusammengeboten werden, da dann ein jeder Hausvater des Abends um 8 Uhr auf dem Landhaus an der Gemeind zu erscheinen schuldig sein solle. Unterlassendem Fall einem halben Pfund Buss. Auch solle jeder Hausvater selbst erscheinen, und nicht seinen Knecht oder Bueben schicken: bey obiger Buss.»
|
|
|
Artikel 2 besagt:
|
|
«das Man sich an der Gemeindeversammlung still verhalten soll»
|
|
|
Die Hauptaufgaben der Dorfgemeinde waren von alters her die Wasserversorgung und die Feueraufsicht, aber auch weitere öffentliche Aufgaben, z. B. die heimliche Wacht. Sie hatte nicht bloss auf das Feuer zu achten, sondern auch auf „Schellmen und Schlächtes Gesindel ein wachsames Aug zu halten“. Artikel 3 bis 13 sind denn auch der Aufsicht über das Feuer gewidmet und Artikel 14 umschreibt „des öffentlichen Wächter’s Pflicht und Dienst“. Es handelt sich dabei um den stundenrufenden Nachtwächter. Neben ihm wurde aber noch eine heimliche Wacht bestellt, deren Obliegenheiten in den Artikeln 15 bis 17 geregelt werden. In weiteren Artikeln wird der „Feuer-Inspektoren Dienst und Pflicht und des Dorf-Obman’s Betreuung und Pflicht“ geregelt. Der Rest des Ordnungsbuches verlangt, dass die Brunnen rein zu halten sind, die Dünkel (Wasserleitung) nicht durch Unbefugte geöffnet werden dürfen und der Dorfbachgraben alljährlich ausgeschöpft werden muss.
|
|
|
«Die hievor stehende Neue Ordnung ist abgelesen und mit einhäligem Mehr angenommen worden.»
|
|
|
Die Pflichten wurden ernst genommen und auch rapportiert:
|
|
«Feuergeschauer zeigten an, das in Hans von Wyssenfluh’s Behausung unten ein Gefahr wegen Feuer seye. Desgleichen in der Neigeri ihrer Behausung. Item in der Schmiten auf dem Siechenplatz und in Christen Winterberger’s Behausung. Dan soll dem Wilden Man Wirth untersagt werden, beym Föhn oder starchen Windens in dem Wäscherhaus zu füren.»
|
|
|
Wie heute war auch die Rechnung ein wichtiges Traktandum der Versammlungen:
|
|
|
«Sekelmeister Ulrich Steiner’s erste Rechnung»
|
| | |
| | Pfund | Batzen
|
| | |
| Das Einnehmen | 36 | 2
|
| | |
| Das Ausgeben | 29 | 7
|
| | |
| Bleibt vor als Geld-Restanz | 6 | 20 |
| | |
|
|
|
Nach dem ersten Dorfbrand von 1879 wurde der Bau eines Hydrantennetzes (Stein, Meiringen, Eisenbolgen und Hausen) beschlossen und „es soll der Wassertell den Abgebrannten nur für 10 Monate gefordert werden“. Trotz der äusserst schwierigen Finanzierung wurde das Hydrantennetz aus der Not heraus oder weil noch nicht alles durch Vorschriften geregelt und behindert wurde innerhalb eines Jahres (!) gebaut. Schlussbericht und Abrechnung wurden am 9. November 1880 abgelegt und die Anlagen von der Quelle, der Brunnstube über das Reservoir bis zu jedem einzelnen Hydranten (wobey überall Spritzproben gemacht wurden) besichtigt und in Betrieb genommen.
|
|
|
|
Elektrizitätswerk
|
|
|
Im Januar 1880 leuchten in einer Allee des Dorfes Menlo Park südlich von New York hunderte von elektrischen Glühlampen auf und brennen wochenlang Tag und Nacht. Nach jahrelangen Versuchen ist es Thomas A. Edison gelungen, eine elektrische Glühlampe zu schaffen.
|
|
|
Kaum acht Jahre danach schickt sich Meiringen an, das elektrische Glühlicht auch im Oberhasli leuchten zu lassen. An der Dorfgemeindeversammlung vom 17. Dezember 1887 reicht der damalige Dorfkassier, Oberförster Müller, „einen Anzug ein, die elektrische Beleuchtung einzuführen“. Der Dorfbehörde wird mit 13:1 Stimmen der notwendige Kredit eingeräumt für die technische Untersuchung der Angelegenheit.
Dies war die Geburtsstunde des Elektrizitätswerkes von Meiringen, einem der er-sten schweizweit. Am 18. Juli 1888 findet die entscheidende ausserordentliche Dorfgemeinde statt. Mit 37:12 Stimmen wird die Ausführung der öffentlichen Beleuchtung und der Bau des Werkes beschlossen. 44 Mal tagte die sogenannte Beleuchtungskommission. Zur Übergabe der Anlage am 1. Juni 1889 wurden „sämtliche Abonnenten und überhaupt solche, die sich um die Anlage interessieren“ eingeladen und ein „gemeinschaftliches Nachtessen“ veranstaltet.
In der Sommersaison 1898 wird der durchgehende Nachtbetrieb eingeführt, am Sonntag jedoch ist der Betrieb eingestellt zum Reinigen der Maschinen.
|
|
|
Das Werk hat sich weiter entwickelt:
|
|
-
|
|
1904 neues, heutiges Werkgebäude
|
|
-
|
|
1946 Bau des Bidmiwerkes und damit Netzumbau auf Wechselstrom (Inbetriebnahme 21. Mai 1950)
|
|
|
|
Die Dorfgemeinde Meiringen hat sich stets auch für „artfremde“ Gebiete engagiert:
|
|
Garantieträgerin für die Sekundarschule 1895–1930
Kehrichtabfuhr 1900–1974
Aktionärin Trambahn (1910-1958) mit Fr. 60'000.00
|
|
|
Viel Wissenswertes und Interessantes ist in den Broschüren:
|
|
-
|
|
«Aus den Protokollen der Dorfgemeinde Meiringen» (Zur Kollaudation des Bidmiwerkes vom 21. Mai 1950)
|
|
-
|
|
«100 Jahre Elektrizitätswerke der Dorfgemeinde Meiringen 1889–1989»
|
|
|